Kein Anspruch auf Zahlung einer Gratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
Ein Anspruch auf Auszahlung einer Weihnachtsgratifikationen darf davon abhängig gemacht werden, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Weihnachtsgratifikation ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.
Dabei ist im Hinblick auf die Wirksamkeit einer solchen Stichtagsregelung auf den Zweck solcher Sonderzahlungen abzustellen, der in der Regel darin liegt, die künftige Betriebstreue zu honorieren.
Die Auszahlung einer Weihnachtsgratifikation kann auch dann rechtswirksam versagt werden, wenn zum maßgeblichen Stichtag ein gekündigtes Arbeitsverhältnis vorliegt und der Grund für die Kündigung in der Sphäre des Arbeitgebers liegt, wenn dieser die Kündigung nicht ausschließlicht ausspricht, um einer Auszahlung einer Gratifikation zu entgehen.
Die Auszahlung einer Weihnachtsgratifikation kann auch dann rechtswirksam versagt werden, wenn zum maßgeblichen Stichtag ein gekündigtes Arbeitsverhältnis vorliegt und der Grund für die Kündigung in der Sphäre des Arbeitgebers liegt, wenn dieser die Kündigung nicht ausschließlicht ausspricht, um einer Auszahlung einer Gratifikation zu entgehen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 10 AZR 667 10 vom 18.01.2012
Normen: BGB §§ 611, 307 I