Mindestaltersgrenze bei betrieblicher Invalidenrente zulässig
Die Zahlung einer Invalidenrente kann in einer Pensionsordnung von einer Mindestaltersgrenze abhängig gemacht werden, sodass Ansprüche wegen einer Berufsunfähigkeit oder einer Erwerbsminderung erst ab einem bestimmten Lebensalter geltend gemacht werden können.
In dem entschiedenen Fall sah die Pensionsordnung eine Mindestaltersgrenze von 50 Jahren vor. Der BGH entschied, dass bei einer solchen Mindestaltersgrenze auch keine verbotene Diskriminierung wegen des Alters vorliegt und eine solche Klausel in einer Pensionsordnung zulässig ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 3 AZR 796 11 vom 10.12.2013