Schlechte schulische Leistungen rechtfertigen nicht die pauschale Annahme eines erhöhten Betreuungsbedarfs
Um einen erhöhten Betreuungsbedarf annehmen zu können, ist die Darlegung der tatsächlich notwendigen Betreuung im Einzelnen erforderlich.
Die allgemeine Behauptung schlechter schulischer Leistungen des gemeinsamen Kindes ist dabei nicht ausreichend.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil OLG Brandenburg 10 UF 85 09 vom 22.03.2011
Normen: BGB §§ 1570, 1572, 1578 b