Biogasanlage in Nachbarschaft kann rechtswidrig sein

Der Betrieb einer Biogasanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Wohngebäude verstößt unter Umständen gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz und gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot.


Die betroffene Biogasanlage befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem ehemaligen Bauernhof, welcher inzwischen zu Wohnzwecken genutzt wird. Zum Zeitpunkt des Erwerbs war die Errichtung einer solchen Anlage für die neuen Eigentümer in keiner Weise erkennbar, noch war eine solche Nutzung der umliegenden Fläche von anderer Seite angedacht. Die Geruchsbelästigung überschreitet in dem betroffenen Fall die geltenden Richtwerte auf Grundlage der Geruchsimmissionsrichtlinie und verstößt darüber hinaus gegen das Rücksichtnahmegebot. Letzteres beruht auf dem Umstand, dass das Wohngrundstück durch die Errichtung und den Betrieb der Biogasanlage vollständig erdrückt wird und dieser Zustand für die Kläger nicht zumutbar ist.

Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass es sich vorliegend nur um einen konkreten Einzelfall handelt, das Urteil folglich keine generelle Zulässigkeitsaussage für die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen treffen will.
 
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil VG SH 6 A 60 10 vom 27.01.2011
Normen: § 35 III BauGB, § 5 I Nr.1 BimschG
[bns]
 

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