LG Berlin zum Mietminderungsrecht

Die Nichtnutzung der Wohnung durch den Mieter lässt das Recht zur Minderung der Miete nicht entfallen.

Auch wenn der Mieter seine Wohnung derzeit nicht nutzt, ist sein Recht zur Mietminderung nicht ausgeschlossen, so das Landgericht Berlin. Beim Mietminderungsrecht kommt es lediglich auf die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch an. Ob der Mieter die Wohnung aufgrund eines Urlaubs im streitigen Zeitpunkt gar nicht bewohnt hat, ist hierfür unmaßgeblich.
 
LG Berlin, Urteil LG Berlin 65 S 45 18 vom 28.06.2018
Normen: § 536 Abs. 1 BGB
[bns]
 

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